Organspende
Am 1. November 2012 ist das Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung in Kraft getreten. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig aufgefordert, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zur eigenen Organspendebereitschaft zu treffen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung umfassend zum Thema Organ- und Gewebespende aufzuklären.
Auf der Seite www.organspende-info.de kann man sich rund um die Organspende informieren bzw. wird man vom BZgA sehr umfangreich informiert. Unter anderem werden auch Informationen für Schulen, Selbsthilfegruppen und Arztpraxen angeboten.
Organspendeausweise können auf der Seite selbst erstellt (zum PDF Dokument) oder auch online bestellt werden.
Informationen und Antworten auf Fragen zur Organspende werden über das gebührenfreie Infotelefon unter der Rufnummer 0800/9040400 (Montag bis Freitag von 9 bis 18Uhr) im persönlichen Gespräch gerne beantwortet.